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Interview zum Einfluss der privaten Gärten auf das Klima der Städte:

„Schotter ‘raus, Pflanzen ’rein!“

Am 4. Juli 2023 interviewt WDR5-Moderator Michael Brocker in der Sendung „Westblick“ den Essener Garten- und Landschaftsarchitekten Friedhelm Terfrüchte, Vorsitzender im Ausschuss Landschaftsarchitektur der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Wir haben das Gespräch mitgeschrieben:

Moderator Michael Brocker (MB): Draußen wird nach wie vor viel zubetoniert und zugepflastert; darüber will ich reden mit dem Essener Landschaftsarchitekten Friedhelm Terfrüchte aus dem Vorstand der Landschaftsarchitekten NRW. Herzlich willkommen beim Westblick!
Viele Bauherren greifen ja zu Schottergärten, weil diese Angebote in Baumärkten so toll sind, rundum sorglos, kostengünstig und einfach zu installieren. Wie finden sie solche Schottergärten?

Garten- und Landschaftsarchitekt Friedhelm Terfrüchte (FT): Ja, es ist ja eine ganz merkwürdige Erscheinung in den letzten Jahren. Sie kommt, glaube ich, aus dem Alltagsverständnis heraus, dass alles ein Stück weit auch pflegeleicht, einfach zu handeln sein soll. Auf der anderen Seite sind die Menschen, die eine Immobilie erwerben oder bauen, häufig sehr sehr stark auf das Gebäude selbst beschränkt und denken erst sehr spät an die Außenbereiche und an ihren Garten, die Freiräume insgesamt. Und dann kommt am Ende das dabei heraus.

Herz und Verstand – die spürbare atmosphärische und die messbare klimatische Verbesserung im Stadtteil– sprechen laut Friedhelm Terfrüchte klar für die Gartengestaltung mit lebendem Grün. Immer mehr Bundesländer reagieren mit dem Verbot der Schottergärten. Foto: 2023852.

Blumengärten, Kräuter- und Gemüsegärten

… sind eine gesunde Konkurrenz zu den leblosen Steinflächen, die ja die Hitze speichern und reflektieren und so noch verstärken. Fotos: Webdesignerin Salzburg, Nikiko, Congerdesign.

Weiterführende Links

Das Interview hören:
WDR 5 Westblick vom 04.07.2023, ganze Sendung
verfügbar bis 02.07.2029 – Interview ab Minute 31

Was kann ein kleiner Garten leisten?

MB: Also im ersten Moment kann man ja auch wirklich sagen: Ich brauche keinen Rasenmäher, ich muss nicht mehr gießen, keine Probleme mit Blattläusen, Pilzbefall, also her mit dem Schottergarten. Was spricht denn dagegen?

FT: Wir reden ja nun alle über das Thema Überhitzung in den Städten, im Großen wie im Kleinen. Ich glaube, jeder kennt das Gefühl, wenn er einmal aus dem eher steinernen Bereich oder meinetwegen dem Schottergarten-Bereich kommt, im Hauseingang oder rückwärtig, wenn er dann in einen begrünten, baumüberstandenen Freiraum Garten kommt, was das klimatisch bedeutet, was das aber auch athmosphärisch bedeutet! Und über die weiteren Dinge, die damit zu tun haben, was die Biodiversität angeht, was die Lebensraumbedingungen für Tiere in der Stadt angeht, können wir auch gerne reden. Das hängt ja alles zusammen.

MB: Ja, aber was bedeutet das denn? So ein Garten ist ja nicht so groß. Was bedeutet das für z.B. den Klimaschutz oder die Artenvielfalt?

FT: Auch viele kleine Dinge machen einen großen Haufen. Einerseits ist der Garten ein Stück weit der Abdruck einer Haltung, die die Bewohner des Haues abgeben. Für den ersten Eindruck gibt es bekanntlich keine zweite Chance. Und es macht einfach einen großen Unterschied, athmosphärisch, ob ich in einen steinernen Vorgarten komme oder in einen Garten, der insgesamt wenig durchgrünt ist, oder ob ich in einen Bereich komme, dem man ansieht und bemerkt, dass da ein Umgang mit Natur und Pflanzen eine Rolle gespielt hat, und das hat was mit Wohlbefinden zu tun. Und im Kleinen sind das natürlich auch Möglichkeiten, wo das Wasser zurückgehalten werden kann und wo man selbst am Ort, am Gebäude einen Beitrag leisten kann, dass die Bedingungen für den Klimaschutz einfach besser werden.

MB: Also Sie sagen, man merkt es auch auf kleinen Flächen, was es dann im Unterschied zu einer zubetonierten, zuasphaltierten Fläche bedeutet, wenn ich Pflanzen setze, wenn ich Blumen habe?

FT: Ja natürlich, ganz klar! Das ist mittlerweile wissenschaftlich bewiesen, dass es sich häufig um einige Grade handelt, die die Bedingungen einfach verändern, wo Sie sich am Ende deutlich wohler fühlen. Und mit steigenden Temperaturen und steigernder Überhitzung, die wir ja eigentlich ständig erleben, ist das ein deutlicher Beitrag, der wirksam wahrgenommen werden kann von den Nutzern im Garten – aber am Ende, und darum geht es ja auch: Wenn das alle machen, in dem Quartier insgesamt, ist das ein essenzieller Beitrag für eine klimaresilientere Stadt, bei der dann eben diese kleinen Dinge auch im Großen zu deutlichen Verbesserungen führen und eben auch zu sehr viel besseren klimatischen Verhältnissen.

MB: Woher bekommen Menschen, die ihren Garten doch mehr zubetoniert haben als sie jetzt eigentlich wollen, woher bekommen die Hilfe und Unterstützung? Denn ganz so einfach ist das Umschwenken ja doch nicht.

"Manchmal ist es ja nur ein Baum auf einer Wiese ..."

FT: Gute Frage. In Zeiten der Social Media und der Informations-Plattformen, die wir überall haben, über die Baumärkte, die sie ja auch schon genannt haben, sind die Menschen geprägt mit tausenderlei Bildern, was alles so möglich ist im Garten. Was aber fehlt, ist häufig eine gute, sachgerechte Beratung, die in einem frühen Zeitraum, wenn der Kauf oder Bau eines Objekts in Planung ist, schon auf dem Tisch liegt, wo man sich berät und sich fachliche Unterstützung holt: Wie kann ich mein kleineres oder größeres Grundstück so gestalten, dass ich einerseits hohe Funktionalität habe, aber auch eine differenzierte Grüngestaltung? Ich glaube, das ist ein Thema von Information und von frühzeitiger Information.

MB: Kennen Sie denn Beispiele, wo es gut gelaufen ist in der Vergangenheit?

FT: Vielleicht müssen wir uns mal die alten Gartenstädte ansehen, von denen wir immer reden – in vielen deutschen Städten, ich nenne mal die Margarethenhöhe in Essen oder die Weißenhof-Siedlung in Darmstadt. Das sind so „name dropper“, die auch international bekannt sind und wo es nicht nur darum ging, maßstäblichen Städtebau zu machen und gute Häuser zu bauen; wo es auch immer darum ging, qualitätsvolle Freiräume bis hin zum Privatgarten zu entwickeln. Am Ende aber, glaube ich, sieht und erkennt es jeder, der mit offenen Augen durch sein Quartier, durch seinen Stadtteil geht, wo die Menschen mit gestalterischer Ambition an ihren Freiraum herangegangen sind und wo nicht. Und Schottergärten sind, glaube ich, ein Ausdruck von sehr schnellem, sehr wenig ambitioniertem Umgang mit der eigenen Fläche,

MB: Also raus mit dem Schotter, rein mit den Pflanzen?

FT:  Raus mit dem Schotter, rein mit den Pflanzen! Natürlich. Ganz differenziert: Manchmal ist es ja nur ein Baum auf einer Wiese, manchmal kann es auch ein gestaltetes Moment sein, wo über Gehölze, Stauden und Hecken usw. ein sehr kleinteiliges Muster entsteht, da gibt es auch keine Grenzen. Fest steht jedenfalls, dass Schotter als solches nicht nur nicht in Vorgärten, sondern überhaupt in das freiräumliche Gefüge in unseren Siedlungen nicht hereingehört. Im übrigen wird der Schotter in der Landesbauordnung NRW ab dem 1. Januar 2024 verboten. Es wird nicht mehr möglich sein, auch die Landesregierung reagiert auf diesen Megatrend.

MB:…sagt der Essener Landschaftsarchitekt Friedhelm Terfrüchte. Herzlichen Dank.

Wie es die Bundesländer regeln: Hier sind Schottergärten bereits per Gesetz verboten

Baden-Württemberg hat im Juli 2020 neue Schottergärten über eine Änderung im Landesnaturschutzgesetz verboten. Wörtlich heißt es in §21a NatSchG: „Es ist darauf hinzuwirken, dass Gartenanlagen insektenfreundlich gestaltet werden und Gartenflächen vorwiegend begrünt werden. Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten sind grundsätzlich keine andere zulässige Verwendung im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 1 LBO.“

In Bayern können die Kommunen mit Reform der Bauverordnung, die am 1.2.2021 in Kraft getreten ist, Steingärten verbieten. Ein landesweites Verbot gilt nicht. Schottergärten, die vor dem neuen Verbot gestaltet wurden, dürfen bestehen bleiben.

In Berlin sind die Bezirke zuständig.

In Bremen hat die Stadtbürgerschaft im September 2019 erlassen: Für Flachdächer von neuen Gebäuden und für freie Flächen kann eine Beprflanzung vorgeschrieben werden.

In Hamburg gilt für nicht überbaute Flächen sowie für Vorgärten laut § 9 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO), dass sie wasserdurchlässig zu belassen oder herzustellen und durch Begrünung und Bepflanzung gärtnerisch zu gestalten sind. „Das Anlegen von Schottergärten ist im Ergebnis unzulässig“, teilte der Senat mit. Gepflasterte Stellplätze für Autos, Fahrräder oder Mülltonnen vor dem Haus sind erlaubt.

In Nordrhein-Westfalen sind neue Stein- und Schottergärten in einzelnen Städten und Stadtteilen tabu. Auch hier verbietet die Bauordnung des Landes (BauO NRW) die Versiegelung oder das Anlegen von Schottergärten auf nicht überbauten Flächen von Grundstücken (§ 8, Absatz 1). Was mit bestehenden Steingärten passieren soll, regelt das Gesetz aber bislang noch nicht.

In Niedersachsen sind Schottergärten seit 2012 nicht mehr erlaubt. Bauaufsichtsbehörden in Niedersachsen dürfen auch die Beseitigung von Schottergärten anordnen, wie das Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Januar 2023 entschied. Demnach dürfen Vorgärten nicht überwiegend aus Kiesbeeten bestehen, in denen nur einzelne Pflanzen wachsen.

Das Gericht bestätigte damit die Rechtmäßigkeit einer entsprechenden Verfügung der Stadt Diepholz. Diese beruht auf § 9 Abs. 2 der niedersächsischen Bau­ord­nungs­vor­schrift (NbauO), die eine „Ver­stei­ne­rung der Stadt“ ver­hin­dern soll.

In Mecklenburg-Vorpommern sind ebenfalls per Landesbauordnung Schottergärten & Co. untersagt. Laut Paragraf 8 sind „nicht mit Gebäuden überbaute Flächen bebauter Grundstücke zu begrünen oder zu bepflanzen“.

Auch Hessen und Schleswig-Holstein haben inzwischen ähnliche Gesetze erlassen.

Sachsen-Anhalt hat im Oktober 2020 per Änderung der Landesbauordnung Stein- und Schottergärten verboten. Unbebaute Flächen auf Grundstücken müssen begrünt werden. Und die Kommunen können die Bepflanzung von Dächern und Fassaden vorschreiben.

Angaben ohne Gewähr. Quellen: Haufe-Lexware auf haufe/immobilien.de 19.01.23
TopAgrar vom 25.01.23

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